(227) Ich bin erst später darauf aufmerksam gemacht worden, daß Ed. von Hartmann in diesem psychologisch bedeutsamen Punkte die nämliche Anschauung vertritt: »Gelegentlich der Erörterung der Rolle des Unbewußten im künstlerischen Schaffen (Philos. d. Unbew. Bd. I., Abschn. B, Kap. V) hat Eduard von Hartmann das Gesetz der von unbewußten Zielvorstellungen geleiteten Ideenassoziation mit klaren Worten ausgesprochen, ohne sich jedoch der Tragweite dieses Gesetzes bewußt zu sein. Ihm ist es darum zu tun, zu erweisen, daß ›jede Kombination sinnlicher Vorstellungen, wenn sie nicht rein dem Zufall anheimgestellt wird, sondern zu einem bestimmten Ziele führen soll, der Hilfe des Unbewußten bedarf‹ und daß das bewußte Interesse an einer bestimmten Gedankenverbindung ein Antrieb für das Unbewußte ist, unter den unzähligen möglichen Verstellungen die zweckentsprechende herauszufinden. ›Es ist das Unbewußte, welches den Zwecken des Interesses gemäß wählt: und das gilt für die Ideenassoziation beim abstrakten Denken, als sinnlichem Vorstellen oder künstlerischem Kombinieren‹ und beim witzigen Einfall. Daher ist eine Einschränkung der Ideenassoziation auf die hervorrufende und die hervorgerufene Vorstellung im Sinne der reinen Assoziationspsychologie nicht aufrecht zu erhalten.
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