erfüllt. Ein Blick auf die p. 59 f. mitgeteilte Robertsche »Ausscheidungstheorie« wird zeigen, daß wir diesem Autor in der Hauptsache, in der Bestimmung der Funktion des Traumes, recht geben müssen, während wir in den Voraussetzungen und in der Würdigung des Traumvorganges von ihm abweichen19.
Die Einschränkung, insofern beide Wünsche miteinander verträglich sind, enthält einen Hinweis auf die möglichen Fälle, in denen die Funktion des Traumes zum Scheitern gelangt. Der Traumvorgang wird zunächst als Wunscherfüllung des Unbewußten zugelassen; wenn diese versuchte Wunscherfüllung am Vorbewußten so intensiv rüttelt, daß dies seine Ruhe nicht mehr bewahren kann, so hat der Traum das Kompromiß gebrochen, das andere Stück seiner Aufgabe nicht mehr erfüllt. Er wird dann sofort abgebrochen und durch das volle Erwachen ersetzt.
Es ist eigentlich auch hier nicht die Schuld des Traumes, wenn er, sonst der Hüter des Schlafes, als Störer desselben auftreten muß, und braucht uns gegen seine Zweckmäßigkeit nicht einzunehmen. Es ist dies nicht der einzige Fall im Organismus, daß eine sonst zweckmäßige Einrichtung unzweckmäßig und störend wird, sobald in den Bedingungen ihres Entstehens etwas geändert ist, und dann dient die Störung wenigstens dem neuen Zwecke, die Veränderung anzuzeigen und die Regulierungsmittel des Organismus wider sie wachzurufen.
Ich habe natürlich den Fall des Angsttraumes im Auge, und um nicht dem Anscheine recht zu geben, daß ich diesem Zeugen gegen die Theorie der Wunscherfüllung ausweiche, wo immer ich auf ihn stoße, will ich der Erklärung des Angsttraumes wenigstens mit Andeutungen nähertreten.
Daß ein psychischer Vorgang, der Angst entwickelt, darum doch eine Wunscherfüllung sein kann,