des Ubw vor allem darum notwendig wird, weil der sich selbst überlassene Vorstellungsablauf im Ubw einen Affekt entwickeln würde, der ursprünglich den Charakter der Lust hatte, aber seit dem Vorgang der Verdrängung den Charakter der Unlust trägt. Die Unterdrückung hat den Zweck, aber auch den Erfolg, diese Unlustentwicklung zu verhüten. Die Unterdrückung erstreckt sich auf den Vorstellungsinhalt des Ubw, weil vom Vorstellungsinhalt her die Entbindung der Unlust erfolgen könnte. Eine ganz bestimmte Annahme über die Natur der Affektentwicklung ist hier zu Grunde gelegt. Dieselbe wird als eine motorische oder sekretorische Leistung angesehen, zu welcher der Innervationsschlüssel in den Vorstellungen des Ubw gelegen ist. Durch die Beherrschung von Seite des Vbw werden diese Vorstellungen gleichsam gedrosselt, an der Aussendung der Affekt entwickelnden Impulse gehemmt. Die Gefahr, wenn die Besetzung von Seite des Vbw aufhört, besteht also darin, daß die unbewußten Erregungen solchen Affekt entbinden, der – infolge der früher stattgehabten Verdrängung – nur als Unlust, als Angst verspürt werden kann.
Diese Gefahr wird durch das Gewährenlassen des Traumvorganges entfesselt. Die Bedingungen für deren Realisierung liegen darin, daß Verdrängungen stattgefunden haben, und daß die unterdrückten Wunschregungen stark genug werden können. Sie stehen also ganz außerhalb des psychologischen Rahmens der Traumbildung.
Wäre es nicht, daß unser Thema durch dies eine Moment, die Befreiung des Ubw während des Schlafes, mit dem Thema der Angstentwicklung zusammenhinge, so könnte ich auf die Besprechung des Angsttraumes verzichten und mir alle ihm anhängenden Dunkelheiten hier ersparen.
Die Lehre vom Angsttraume gehört, wie ich schon wiederholt ausgesprochen habe, in die Neurosenpsychologie. Ich möchte sagen: