enthält für uns längst keinen Widerspruch mehr. Wir wissen uns das Vorkommnis so zu erklären, daß der Wunsch dem einen System, dem Ubw, angehört, während das System des Vbw diesen Wunsch verworfen und unterdrückt hat. Die Unterwerfung des Ubw durch das Vbw ist auch bei völliger psychischer Gesundheit keine durchgreifende; das Maß dieser Unterdrückung ergibt den Grad unserer psychischen Normalität. Neurotische Symptome zeigen uns an, daß sich die beiden Systeme im Konflikt miteinander befinden; sie sind die Kompromißergebnisse dieses Konfliktes, die ihm ein vorläufiges Ende setzen. Sie gestatten einerseits dem Ubw einen Ausweg für den Abfluß seiner Erregung, dienen ihm als Ausfallstor und geben doch anderseits dem Vbw die Möglichkeit, das Ubw einigermaßen zu beherrschen. Lehrreich ist es z. B., die Bedeutung einer hysterischen Phobie oder der Platzangst in Betracht zu ziehen. Ein Neurotiker sei unfähig, allein über die Straße zu gehen, was wir mit Recht als »Symptom« anführen. Man hebe nun dieses Symptom auf, indem man ihn zu dieser Handlung nötigt, für die er sich unfähig glaubt. Es erfolgt dann ein Angstanfall, wie auch oft ein Angstanfall auf der Straße die Veranlassung für die Herstellung der Platzangst geworden ist. Wir erfahren so, daß das Symptom konstituiert worden ist, um den Ausbruch der Angst zu verhüten; die Phobie ist der Angst wie eine Grenzfestung vorgelegt.
Die Traumfunktion. Ihr Scheitern im Angsttraum.
Unsere Erörterung läßt sich nicht weiterführen, wenn wir nicht auf die Rolle der Affekte bei diesen Vorgängen eingehen, was aber hier nur unvollkommen möglich ist. Stellen wir also den Satz auf, daß die Unterdrückung